Steurrecht

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft erfordern juristische Präzision und Verfahrenserfahrung. Frontwing berät Unternehmen und Privatpersonen in steuerrechtlichen Fragen und vertritt sie konsequent – im Einspruchsverfahren, vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht.

Steuerrecht ist selten nur eine Frage der richtigen Einschätzung – häufig entscheidet die Qualität der Verfahrensführung. Wir denken steuerrechtliche Mandate von Beginn an mit Blick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung und verbinden steuerrechtliches Fachwissen mit der Erfahrung einer Litigation-Kanzlei.

Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte

Steuerstrafrechtliche Verteidigung

Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerverkürzung und verwandter Delikte – von der ersten Durchsuchung bis zum Abschluss des Strafverfahrens, einschließlich der Koordination mit steuerrechtlichen Beratern.

Einspruchs- und Klageverfahren

Durchführung von Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide sowie Vertretung vor dem Finanzgericht Hamburg und dem Bundesfinanzhof – bei Streitigkeiten über Steuerfestsetzungen, Haftungsbescheide und verfahrensrechtliche Fragen.

Betriebsprüfung / Selbstanzeige

Begleitung während laufender Betriebsprüfungen, strategische Beratung zur Abwehr oder Begrenzung von Mehrergebnissen sowie Vorbereitung und Einreichung strafbefreiender Selbstanzeigen nach § 371 AO.

Umsatzsteuerrecht

Beratung und Vertretung bei umsatzsteuerrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere zu Vorsteuerabzug, Leistungsort, steuerfreien Umsätzen und grenzüberschreitenden Sachverhalten – einschließlich Verfahren vor dem Finanzgericht.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Vermögensübertragungen sowie Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide, einschließlich Fragen der Bewertung und Verschonungsregelungen.

Unternehmensteuerrecht

Beratung zu körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Fragen, Verlustverrechnung, verdeckten Gewinnausschüttungen und steuerlichen Folgen von Umstrukturierungen – sowie Vertretung bei entsprechenden Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.

Streitige Durchsetzung

Steuerrechtliche Verfahren verlangen nicht nur inhaltliche Überzeugungskraft, sondern auch verfahrensrechtliche Sorgfalt: Fristen, Begründungserfordernisse und taktische Entscheidungen im Einspruchsverfahren prägen den weiteren Verlauf maßgeblich. Als Litigation-Kanzlei bringen wir die Erfahrung mit, die es braucht, um Mandanten nicht nur vor dem Finanzamt, sondern auch vor dem Finanzgericht und – wo erforderlich – vor dem Bundesfinanzhof wirkungsvoll zu vertreten.

Im Steuerstrafrecht gilt dies in besonderem Maße: Die Verbindung aus strafrechtlicher Verteidigungserfahrung und steuerrechtlichem Fachwissen ist hier keine Kür, sondern Voraussetzung für eine effektive Mandatsführung.

Unsere Mandant:innen

Wir beraten mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer, die mit der Finanzverwaltung in Konflikt geraten sind oder steuerrechtliche Gestaltungsfragen klären müssen, ebenso wie Privatpersonen, die sich in Erbschaftsteuer- oder Steuerstrafverfahren professioneller Unterstützung bedienen wollen. Gemeinsam ist allen Mandaten der Anspruch an klare Einschätzung und konsequente Interessenwahrung.

Kontakt

Für eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.