

Steurrecht
Steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft erfordern juristische Präzision und Verfahrenserfahrung. Frontwing berät Unternehmen und Privatpersonen in steuerrechtlichen Fragen und vertritt sie konsequent – im Einspruchsverfahren, vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht.
Steuerrecht ist selten nur eine Frage der richtigen Einschätzung – häufig entscheidet die Qualität der Verfahrensführung. Wir denken steuerrechtliche Mandate von Beginn an mit Blick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung und verbinden steuerrechtliches Fachwissen mit der Erfahrung einer Litigation-Kanzlei.
Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte
Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerverkürzung und verwandter Delikte – von der ersten Durchsuchung bis zum Abschluss des Strafverfahrens, einschließlich der Koordination mit steuerrechtlichen Beratern.
Durchführung von Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide sowie Vertretung vor dem Finanzgericht Hamburg und dem Bundesfinanzhof – bei Streitigkeiten über Steuerfestsetzungen, Haftungsbescheide und verfahrensrechtliche Fragen.
Begleitung während laufender Betriebsprüfungen, strategische Beratung zur Abwehr oder Begrenzung von Mehrergebnissen sowie Vorbereitung und Einreichung strafbefreiender Selbstanzeigen nach § 371 AO.
Beratung und Vertretung bei umsatzsteuerrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere zu Vorsteuerabzug, Leistungsort, steuerfreien Umsätzen und grenzüberschreitenden Sachverhalten – einschließlich Verfahren vor dem Finanzgericht.
Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Vermögensübertragungen sowie Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide, einschließlich Fragen der Bewertung und Verschonungsregelungen.
Beratung zu körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Fragen, Verlustverrechnung, verdeckten Gewinnausschüttungen und steuerlichen Folgen von Umstrukturierungen – sowie Vertretung bei entsprechenden Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.
Streitige Durchsetzung
Steuerrechtliche Verfahren verlangen nicht nur inhaltliche Überzeugungskraft, sondern auch verfahrensrechtliche Sorgfalt: Fristen, Begründungserfordernisse und taktische Entscheidungen im Einspruchsverfahren prägen den weiteren Verlauf maßgeblich. Als Litigation-Kanzlei bringen wir die Erfahrung mit, die es braucht, um Mandanten nicht nur vor dem Finanzamt, sondern auch vor dem Finanzgericht und – wo erforderlich – vor dem Bundesfinanzhof wirkungsvoll zu vertreten.
Im Steuerstrafrecht gilt dies in besonderem Maße: Die Verbindung aus strafrechtlicher Verteidigungserfahrung und steuerrechtlichem Fachwissen ist hier keine Kür, sondern Voraussetzung für eine effektive Mandatsführung.
Unsere Mandant:innen
Wir beraten mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer, die mit der Finanzverwaltung in Konflikt geraten sind oder steuerrechtliche Gestaltungsfragen klären müssen, ebenso wie Privatpersonen, die sich in Erbschaftsteuer- oder Steuerstrafverfahren professioneller Unterstützung bedienen wollen. Gemeinsam ist allen Mandaten der Anspruch an klare Einschätzung und konsequente Interessenwahrung.

