Immobilienrecht | WEG-Recht | Maklerrecht

Immobilientransaktionen und Eigentumsverhältnisse sind mit erheblichen wirtschaftlichen Interessen verbunden – und mit entsprechendem Konfliktpotenzial. Frontwing vertritt Käufer, Verkäufer, Eigentümer und Makler in allen streitigen und beratenden Fragen des Immobilienrechts.

Ob verschwiegene Mängel beim Immobilienkauf, Streit über eine Maklerprovision oder Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Immobilienrechtliche Auseinandersetzungen verlangen eine zügige und konsequente Interessenwahrung. Wir verbinden fundierte Kenntnis des Immobilien- und Sachenrechts mit der prozessualen Erfahrung, die es braucht, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.

Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte

Kauf- und Verkaufsstreitigkeiten

Durchsetzung und Abwehr von Sachmängelansprüchen nach Immobilienkauf, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt und Schadensersatz – insbesondere bei verschwiegenen Baumängeln, Feuchtigkeitsschäden und falschen Angaben zur Wohnfläche.

WEG-Recht / Eigentümergemeinschaften

Vertretung von Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften bei Beschlussanfechtungen, Streitigkeiten über Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Hausgeldrückständen sowie bei der Abberufung von Verwaltern.

Maklerrecht / Provisionsstreitigkeiten

Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen sowie Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen – einschließlich der Prüfung von Maklerverträgen, Kausalitätsfragen und der Auswirkungen der gesetzlichen Provisionsteilung nach § 656c BGB.

Streitige Durchsetzung

Immobilienrechtliche Mandate führen häufig vor die Zivilgerichte – sei es wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Streitgegenstands oder weil die Positionen der Parteien zu weit auseinanderliegen. Als Litigation-Kanzlei bereiten wir jede Mandatsbearbeitung von Anfang an so vor, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung jederzeit möglich ist. Das verschafft unseren Mandanten eine stärkere Verhandlungsposition – auch wenn es letztlich zu einer Einigung kommt.

Im einstweiligen Rechtsschutz – etwa zur Sicherung von Ansprüchen oder zur Verhinderung vollendeter Tatsachen – verfügen wir über die Erfahrung, die in zeitkritischen Immobiliensachen den Unterschied macht.

Unsere Mandant:innen

Wir vertreten private und gewerbliche Immobilienkäufer und -verkäufer, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie Immobilienmakler, die ihre Provisionsansprüche gerichtlich durchsetzen oder sich gegen Rückforderungen verteidigen müssen. Auf beiden Seiten einer Auseinandersetzung bringen wir dieselbe Sorgfalt und Entschlossenheit mit.

Kontakt

Für eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.