

Medizinrecht
Das Medizinrecht verbindet komplexes Haftungsrecht mit strengem Berufs- und Vertragsrecht. Frontwing berät und vertritt Ärzte, Krankenhäuser und Patienten – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen ebenso wie in Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten.
Medizinrechtliche Mandate erfordern ein genaues Verständnis der besonderen Pflichten- und Haftungsstrukturen im Gesundheitswesen. Wir begleiten unsere Mandanten auf beiden Seiten: Behandler und Einrichtungen, die sich gegen Ansprüche verteidigen, wie auch Betroffene, die ihre Rechte durchsetzen wollen.
Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte
Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern, Aufklärungspflichtverletzungen und Organisationsmängeln – einschließlich der Koordination mit medizinischen Sachverständigen.
Beratung von Krankenhausträgern in Fragen der Haftungsorganisation, des Belegarztwesens, der Kooperationsverträge sowie bei Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Aufsichtsbehörden.
Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen um vertragsärztliche Abrechnung (EBM), privatärztliche Liquidation (GOÄ) sowie bei Rückforderungsverfahren durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen.
Begleitung bei Zulassungsverfahren, Nachbesetzungsverfahren, Praxisübergaben sowie bei Auseinandersetzungen vor Zulassungsausschüssen und dem Sozialgericht über den vertragsärztlichen Status.
Vertretung in approbationsrechtlichen Verfahren, bei berufsrechtlichen Rügen und Disziplinarverfahren der Ärztekammern sowie im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen Heilberufsangehörige.
Haftungsfragen bei fehlerhaften Arzneimitteln und Medizinprodukten, Zulassungs- und Marktzugangsfragen sowie die Durchsetzung von Produkthaftungsansprüchen nach AMG und MPG bzw. MDR.
Streitige Durchsetzung
Medizinrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig sachverständigenintensiv und verfahrensrechtlich anspruchsvoll. Als Litigation-Kanzlei bringen wir die prozessuale Erfahrung mit, die es braucht, um komplexe Haftungs- und Abrechnungsstreitigkeiten vor Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten erfolgreich zu führen. Wir kennen die Bedeutung einer frühen Beweissicherung und bereiten Verfahren von Anfang an auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor – auch wenn eine außergerichtliche Einigung das Ziel bleibt.
Unsere Mandant:innen
Zu unseren Mandanten zählen niedergelassene Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhausträger und Angehörige weiterer Heilberufe, die rechtliche Begleitung in regulatorischen oder haftungsrechtlichen Fragen suchen. Ebenso vertreten wir Patienten und Angehörige, die nach einem möglichen Behandlungsfehler eine fundierte Einschätzung und konsequente Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen.

