Hausdurchsuchung? Bleiben Sie ruhig!

Wenn Ihre Wohnung, Ihr Büro oder andere Räumlichkeiten durchsucht werden, kann das eine stressige Situation sein. Haben Sie eine Durchsuchung oder Beschlagnahme gemäß § 102 StPO erlebt? Zeigen Sie sich ruhig und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen, um ihn zu überprüfen. Achten Sie darauf, ob die richtige Person und Adresse angegeben sind und ob der Beschluss noch gültig ist (maximal 6 Monate alt). Machen Sie keine Aussagen und unterstützen Sie die Polizei nicht bei der Durchsuchung. Wenn möglich, kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte für Strafrecht zur Seite, beraten Sie direkt vor Ort und verteidigen Ihre Rechte. Im besten Fall lässt sich die Durchsuchung verhindern, doch auch nach einer erfolgten Durchsuchung gibt es rechtliche Möglichkeiten, um Fehler nachträglich zu korrigieren und eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken. Bei einer Durchsuchung Ihrer privaten Räume ist eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafrechtsexperten ratsam.

Durchsuchung in Ihrer Wohnung? – Es ist erlaubt!

Eine Durchsuchung nach § 102 StPO dient der Beschaffung von Beweisen für die Staatsanwaltschaft. Sie wird durchgeführt, um Straftaten aufzuklären oder zukünftige Straftaten zu verhindern. Sie ist nicht auf die Wohnung beschränkt, sondern umfasst alle Räumlichkeiten, die der Verdächtige nutzt – darunter auch Büros, Geschäftsräume und Hotelzimmer. Der Wohnraum von Mitbewohnern bleibt jedoch unberührt. Auch Kraftfahrzeuge, einschließlich Wohnmobile, dürfen durchsucht werden. Handys und Smartphones dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Mord oder Steuerhinterziehung beschlagnahmt werden. Eine Durchsuchung ist nicht bei jeder Straftat erforderlich; es muss immer eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Gründe für eine Durchsuchung:

Für eine rechtmäßige Durchsuchung müssen tatsächliche Hinweise auf eine Straftat vorliegen, zum Beispiel:

  • Drogen oder Materialien zur Drogenherstellung
  • Bestellungen aus dem Darknet
  • Illegale Softwareverteilung oder Filesharing
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Steuervergehen

Beweismittel und Zufallsfunde:

In Deutschland existieren klare gesetzliche Regelungen, die den Betrug durch Scheinfirmen unter Strafe stellen. Wenn Beweismittel gefunden werden, dürfen diese beschlagnahmt werden. Auch Zufallsfunde, die auf eine Straftat hinweisen, können beschlagnahmt werden, wie etwa eine Feinwaage bei einer Drogenrazzia. Allerdings darf die Polizei nicht gezielt nach anderen, nicht im Durchsuchungsbefehl genannten Gegenständen suchen.

Der Durchsuchungsbeschluss – Wann ist er rechtmäßig?

Ein Durchsuchungsbeschluss muss von einem Richter angeordnet werden und ist sechs Monate lang gültig. Er enthält genaue Angaben zu:

  • Der Straftat oder dem Tatvorwurf
  • Den Zielen und dem Umfang der Durchsuchung
  • Möglichen Beweismitteln

Der Richter muss sich über die Verhältnismäßigkeit zwischen der Tat und dem Aufwand Gedanken gemacht haben. In dringenden Fällen (Gefahr in Verzug) kann eine Durchsuchung auch ohne Beschluss erfolgen, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten.

Wann darf eine Durchsuchung stattfinden?

Haus- oder Bürodurchsuchungen können nicht jederzeit erfolgen. Häufig finden sie frühmorgens statt, um den Verdächtigen zu überraschen. Unzulässig sind sie:

  • Sommerzeit (April bis September): zwischen 21:00 und 04:00 Uhr
  • Winterzeit (Oktober bis März): zwischen 21:00 und 06:00 Uhr

Eine Durchsuchung kann jedoch auch nachts erfolgen, wenn Gefahr in Verzug besteht, der Täter auf frischer Tat verfolgt wird oder ein flüchtiger Gefangener festgenommen werden soll.

So verhalten Sie sich richtig:

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand.

Seien Sie freundlich gegenüber den Behörden und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Überprüfen Sie, ob die Adresse und die Person korrekt sind und der Beschluss nicht älter als 6 Monate ist.

Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an – wir stehen Ihnen umgehend zur Verfügung.

Machen Sie keine Aussagen und unterschreiben Sie nichts – beantworten Sie nur Fragen zur Identifikation.

Geben Sie gesuchte Gegenstände freiwillig heraus.

Lassen Sie sich ein Protokoll über die beschlagnahmten Gegenstände aushändigen und fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an.

Durch diese Vorgehensweise stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten.


Beste Verteidigung an Ihrer Seite

Eine Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als erfahrene Rechtsanwälte im Strafrecht kennen wir Ihre Rechte und wissen genau, was die Polizei darf und was nicht. Oftmals kommen die Beamten mit veralteten Durchsuchungsbeschlüssen oder sogar ohne richterliche Anordnung. Auch wenn eine rechtmäßig angeordnete Durchsuchung nicht direkt vor Ort abgewehrt werden kann, sollten Sie uns umgehend kontaktieren, sobald die Polizei vor Ihrer Tür steht. Falls möglich, werden wir sofort vor Ort erscheinen und Sie auch als Zeuge unterstützen.

Nach der Durchsuchung werden wir umgehend Akteneinsicht beantragen und Sie kontinuierlich über den Stand der Ermittlungen informieren. Dadurch kann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um eine strafrechtliche Verurteilung abzuwenden oder zumindest abzumildern. Sollte die Durchsuchung unzulässig gewesen sein, werden wir ein Beweisverwertungsverbot erwirken, um Ihre Rechte zu schützen.

Ferechta Paiwand
Partnerin | Rechtsanwältin

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