Rechtliche Unterstützung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Wurden Sie Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs? Oder wird Ihnen selbst sexuelle Nötigung zur Last gelegt? Als erfahrene Rechtsanwälte im Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen entschlossen und kompetent zur Seite.

Straftaten wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung sind im Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bedroht, um die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Neben den erheblichen strafrechtlichen Folgen bringen solche Vorwürfe jedoch oft auch schwerwiegende persönliche Konsequenzen mit sich – sowohl für Betroffene als auch für Beschuldigte.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu widersprüchlichen Zeugenaussagen oder einer dünnen Beweislage. Unter öffentlichem Druck und dem Drang, schnell einen Schuldigen zu präsentieren, besteht die Gefahr vorschneller Urteile. Deshalb ist es in beiden Rollen – als Opfer wie auch als Beschuldigter – entscheidend, frühzeitig einen versierten Strafverteidiger einzuschalten.

Mit der richtigen anwaltlichen Vertretung werden Ihre Rechte gegenüber Ermittlungsbehörden und vor Gericht konsequent gewahrt. Nutzen Sie die Möglichkeit einer vorurteilsfreien Beratung – wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – wichtige rechtliche Hinweise

Ob Sie Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung geworden sind oder selbst als Beschuldigter mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert werden – es ist entscheidend, einige wesentliche Punkte zu kennen:

1. Strafbarkeit sexueller Übergriffe

Grundlage ist der „Nein heißt Nein“-Grundsatz:
Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgen.

  • Dieser entgegenstehende Wille kann ausdrücklich geäußert werden (z. B. „Nein“, „Hör auf“) oder sich aus den Umständen ergeben – etwa durch Weinen, Abwehrbewegungen oder körperliche Gegenwehr.
  • Strafbar ist auch das Ausnutzen einer besonderen Lage, in der die freie Willensbildung erheblich eingeschränkt ist. Beispiele: Krankheit, körperliche oder geistige Behinderung, eingeschränkte psychische Verfassung, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Schlaf, Bewusstlosigkeit oder die Gabe von K.O.-Tropfen.

2. Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung

  • Sexuelle Nötigung umfasst jeden sexuellen Übergriff, der gegen den Willen des Opfers erfolgt.
  • Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung. Sie liegt vor bei Beischlaf (Geschlechtsverkehr) oder besonders erniedrigenden beischlafähnlichen Handlungen wie Oral- oder Analverkehr. Entscheidend ist das Eindringen in den Körper des Opfers.

3. Vorsatz als Voraussetzung

Für eine Strafbarkeit muss der Täter vorsätzlich handeln – also mit Wissen und Wollen.

  • Geht der Täter irrtümlich davon aus, dass die Handlung einvernehmlich erfolgt, entfällt die Strafbarkeit.
  • Ein erfahrener Rechtsanwalt kann anhand der Ermittlungsakte Indizien prüfen, die für oder gegen einen Vorsatz sprechen.

4. Strafen und Sanktionen

  • Sexuelle Nötigung wird mit Freiheitsstrafe geahndet.
  • Vergewaltigung zieht eine höhere Mindeststrafe nach sich.
  • Eine weitere Strafverschärfung droht, wenn der Täter
    • eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    • das Opfer in Lebensgefahr bringt oder
    • das Opfer infolge der Tat verstirbt.


Diskrete und urteilsfreie Rechtsberatung bei Vergewaltigungsvorwürfen

Wird gegen Sie wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung ermittelt? Schon der Verdacht kann Ihr privates und berufliches Leben schwer belasten. Wir vertreten Sie als erfahrene Anwälte im Sexualstrafrecht – diskret, urteilsfrei und mit höchster Vertraulichkeit.

Gerade bei „Aussage gegen Aussage“ ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend, um Falschaussagen zu entkräften und entlastende Beweise zu sichern. Unter öffentlichem Druck kommt es oft zu vorschnellen Urteilen – wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Ob als Beschuldigter oder Opfer: Ein spezialisierter Anwalt ist der wichtigste Schritt, um in dieser schwierigen Lage das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Ferechta Paiwand
Partnerin | Rechtsanwältin

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