

Strafrecht – das schärfste Schwert des Staates
Das Strafrecht ist eines der bedeutendsten Instrumente des Staates. Im Zentrum steht die Maxime „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Doch die Suche nach der Wahrheit ist oft eine komplexe Herausforderung.
Das Ziel des Strafrechts ist es, die Verantwortlichen für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts der Komplexität und der möglichen Justizirrtümer, die harte Strafen nach sich ziehen können, gliedert sich das Strafrecht in materielles, formelles und Strafvollzugsrecht, allesamt Teil des öffentlichen Rechts. Es sieht Sanktionen wie Freiheits- oder Geldstrafen für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten vor.
Das Strafrecht – was umfasst es genau?
Das materielle Strafrecht legt fest, unter welchen Bedingungen jemand strafbar wird. Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ bedeutet, dass eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn sie zuvor durch ein Gesetz mit Strafe bedroht wurde. Diese Strafvorschriften müssen für den Bürger klar und verständlich sein. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe – jeder muss sich also über geltende Strafgesetze informieren. Die wichtigsten Straftatbestände finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Zu den zentralen Kategorien gehören:
- Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, wie Mord, Körperverletzung oder Schlägereien
- Straftaten gegen das Vermögen, einschließlich Raub, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung
- Weitere Delikte wie Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten oder Vergewaltigung sind ebenfalls im StGB geregelt.
Darüber hinaus gibt es Straftatbestände im Nebenstrafrecht, etwa im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (§§ 22 bis 22b StVG) und Drogenmissbrauch (Cannabis, LSD, Kokain) gemäß §§ 29 bis 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Straftaten werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Entscheidend ist dabei die Schwere der Strafe: Verbrechen ziehen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich. Ordnungswidrigkeiten sind zwar ähnlich, werden aber nicht wie Straftaten vor Gericht verhandelt. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, macht sich nicht strafbar.
Welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie sich mit einer Straftat konfrontiert sehen?
Das Strafverfahren – wie verläuft es?
Alles beginnt mit dem Ermittlungsverfahren
Das formelle Strafrecht regelt den Ablauf eines Strafprozesses. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses ist ein wesentlicher Teil des Strafprozesses und folgt den Regeln der Strafprozessordnung (StPO). Zusätzlich enthält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) spezielle Vorschriften für die Behandlung minderjähriger Beschuldigter. Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Verfahrenseinstellung oder mit der Erhebung einer Anklage. Entscheidend ist, ob die Staatsanwaltschaft glaubt, dass eine Verurteilung aufgrund des Tatvorwurfs möglich ist. Wenn sich der Verdacht bestätigt, wird Anklage erhoben. Bei weniger schweren Delikten, also bei Vergehen, wird häufig ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet, bei dem keine mündliche Verhandlung stattfindet. Sollte der Beschuldigte oder dessen Vertreter Einspruch einlegen oder das Gericht einen Eröffnungsbeschluss fassen, folgt ein Strafprozess.
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Vor Gericht ist man in Gottes Hand…
In der Hauptverhandlung versucht das Gericht, die Wahrheit durch eine freie Würdigung der Beweise zu ermitteln, beispielsweise durch die Vernehmung von Zeugen. Der Angeklagte wird grundsätzlich als unschuldig vermutet (Unschuldsvermutung, „in dubio pro reo“). Die Staatsanwaltschaft muss den Tatvorwurf beweisen. Geschädigte einer Straftat können sich der Hauptverhandlung als Kläger anschließen. Diese Nebenkläger haben bestimmte Rechte, etwa das Recht, Zeugen und den Angeklagten zu befragen oder an der Verhandlung teilzunehmen.
Das Adhäsionsverfahren unterscheidet sich davon. Hiermit kann ein Opfer zivilrechtliche Ansprüche (wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld) gegen den Täter geltend machen, die sich aus der Straftat ergeben. Da es Teil des Strafverfahrens ist, kann das Strafgericht auch über diese Ansprüche entscheiden.
Der Strafprozess kann jederzeit eingestellt werden. Falls dies nicht geschieht, erhält der Angeklagte das letzte Wort. Im Anschluss verkündet das Gericht das Urteil, das entweder einen Freispruch oder eine Verurteilung mit einem entsprechenden Strafmaß umfasst.
Ob schuldig oder nicht – jeder verdient eine faire Verteidigung. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Nach dem Schuldspruch – die Vollstreckung
Nach dem Schuldspruch folgt das Vollstreckungsverfahren, das im Strafvollstreckungsrecht geregelt ist. Dieses Recht ist eine Kombination aus der Strafprozessordnung (StPO) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und regelt die Durchführung von Freiheits- und Geldstrafen sowie die Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie zum Beispiel Sicherungsverwahrung oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft bleibt auch in dieser Phase zuständig.
Der Strafvollzug bezieht sich ausschließlich auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, die gemäß dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) durchgeführt werden. Für die Durchführung des Strafvollzugs sind die Strafvollstreckungskammern, spezielle Abteilungen der Landgerichte, sowie die Justizvollzugsanstalten verantwortlich.
Wurden Sie verurteilt und wünschen eine Lockerung des Vollzugs? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen keine unfairen, zu harten Strafen auferlegt werden.
Bei einer Strafanzeige – das sollten Sie beachten
Haben Sie sich strafbar gemacht? Drohen Ihnen Geld- oder Freiheitsstrafen? Werden Sie derzeit in einer Strafsache ermittelt? Oder sind Sie Opfer einer Straftat? In jedem Fall sollten Sie vorsichtig sein und nicht übereilt handeln. Juristische Laien machen oft Fehler, die später im Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Selbst scheinbar harmlose oder wohlwollende Aussagen können gefährlich sein, da Polizei und Richter diese möglicherweise als Schuldeingeständnis werten.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Das bedeutet, dass Sie lediglich Ihre Personalien angeben müssen, sich aber nicht zu den Vorwürfen äußern müssen. Als Zeuge haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen.
Die Ermittlungsbehörden und Gerichte sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte aufzuklären, einschließlich Ihres Rechts auf rechtliche Verteidigung, sei es durch einen gewählten Rechtsanwalt oder einen Pflichtverteidiger. Nutzen Sie Ihr Recht und kontaktieren Sie uns als Experten im Strafrecht. Rufen Sie uns so früh wie möglich an, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen.
Sie sind Täter / Sie sind Opfer? – Ihre Rechte und Pflichten
Gegen mich wird ermittelt. Was soll ich tun?
Geben Sie keine Aussage ab und kontaktieren Sie uns sofort. Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung. Wenn Sie unser Mandant werden, übernehmen wir umgehend die Bearbeitung Ihres Falls. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir alle notwendigen Anträge. Wir setzen uns mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Verbindung, um das Ermittlungsverfahren möglicherweise einstellen zu lassen. Sollte es zu einer Anklage kommen, verteidigen wir Sie vor Gericht, indem wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Je nach den Erfolgsaussichten zielen wir auf eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder das geringste Strafmaß ab. Dabei bringen wir entlastende Beweismittel ein, schlagen einen Täter-Opfer-Ausgleich vor oder rügen Verfahrensfehler. Wenn nötig, setzen wir Ihr Recht auf, durch Beschwerde und Revision in höheren Instanzen zu kämpfen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation, damit Sie sich möglichst wenig Sorgen machen müssen.
Ich wurde Opfer einer Straftat. Wie hilft man mir?
Als Opfer einer Straftat können Sie sich als Nebenkläger in den Strafprozess einbringen und im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens Schadensersatzansprüche geltend machen. Als Ihr Opferanwalt vertreten wir Sie als Nebenkläger und arbeiten daran, den Täter vor Gericht zu verurteilen. Wir stellen in Absprache mit Ihnen die erforderlichen Strafanträge, damit der Täter seine Strafe erhält. Wenn Ihnen durch die Straftat ein Schaden entstanden ist, setzen wir Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch das Adhäsionsverfahren durch. Wir vertreten Ihre Interessen und kümmern uns um die nötigen Anträge, damit Sie als Geschädigter schnell und unkompliziert Entschädigung und Wiedergutmachung vom Täter erhalten.
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