Steuerhinterziehung: Wichtige Informationen, Risiken und Sanktionen

Steuerhinterziehung ist eine zentrale Straftat im Steuerstrafrecht und kann häufig ohne großen kriminellen Aufwand begangen werden, sodass sie schnell verwirklicht ist. Trotz dieser scheinbaren Einfachheit wird sie von den Behörden zunehmend strenger verfolgt. Dank der erweiterten rechtlichen und praktischen Instrumente zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung ist das Risiko, entdeckt zu werden, erheblich gestiegen. In vielen Fällen stellt eine Selbstanzeige einen effektiven Weg dar, um sich vor hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe zu schützen.

Steuerhinterziehung – Wie Sie sich strafbar machen

Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) ist gegeben, wenn jemand absichtlich durch aktives Handeln oder das pflichtwidrige Unterlassen eine Steuerverkürzung bewirkt oder sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.

In der Regel wird Steuerhinterziehung begangen, indem falsche oder unvollständige Informationen gegenüber dem Finanzamt angegeben werden – beispielsweise in der Steuererklärung, bei Steueranmeldungen oder in Anträgen und Auskünften.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird anhand der Richtlinien und Urteile der Finanzverwaltung beurteilt.

Es können nur natürliche Personen, wie etwa Geschäftsführer, Angestellte oder Steuerberater, Täter sein. Juristische Personen wie GmbHs sind hiervon ausgenommen.

Keine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand lediglich von einem Irrtum oder Versehen des Finanzamts profitiert.

Risiken bei der Entdeckung von Steuerbetrug

Das Risiko, Steuerhinterziehung zu entdecken, steigt durch das immer professionellere Vorgehen der Behörden, zunehmende internationale Meldepflichten und das Bankgeheimnis. Zusätzlich gibt es unvorhersehbare Unsicherheiten im Umfeld des Täters, die das Risiko weiter erhöhen.

Steuerpflichtige können selbst durch Unstimmigkeiten in ihrer Steuererklärung den Verdacht auf sich ziehen. Ein Beispiel hierfür ist ein auffällig hoher Lebensstil ohne entsprechende Einkünfte.

Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern im In- und Ausland erhöhen ebenfalls das Risiko einer Entdeckung, insbesondere wenn keine geschäftlichen Aktivitäten angegeben werden.

Auch Mitwisser wie Geschäftspartner oder Ex-Partner können zur Aufdeckung beitragen, ebenso wie der Diebstahl oder Kauf von Daten.

Erbschaften können ebenfalls ein Risiko darstellen, da Schwarzgeld häufig unentdeckt bleibt und Erben mit den rechtlichen Problemen von nicht versteuertem Vermögen konfrontiert werden.

Darüber hinaus sind Banken verpflichtet, größere Geldeinzahlungen sowie verdächtige Überweisungen zu melden, um Geldwäsche zu verhindern, was wiederum die Entdeckung von Steuerhinterziehung begünstigt.

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Nach der Abgabenordnung (AO) können für Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Bei einer erheblichen Steuerverkürzung und/oder der Nutzung gefälschter Belege kann die Strafe sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug betragen.

Im Gegensatz zu Geldstrafen wird eine Geldauflage bei einer Einstellung des Verfahrens ohne Eintragung im Bundeszentralregister verhängt. In solchen Fällen streben wir in der Verteidigung eine Einstellung gegen Auflage an, wenn die Ausgangslage dies zulässt.

Ein entscheidendes Kriterium für die Höhe des Strafmaßes ist die Höhe der hinterzogenen Steuern.

Verhindert eine strafbefreiende Selbstanzeige eine Strafe?

Eine strafbefreiende Selbstanzeige bewirkt nur dann Straffreiheit, wenn sie vor der konkreten Entdeckung der Steuerhinterziehung erfolgt. Wird dem Täter oder seinem Vertreter eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige in diesem Fall ausgeschlossen.

Für Steuerarten oder Jahre, die nicht von der Prüfungsanordnung betroffen sind, kann jedoch weiterhin eine Selbstanzeige erstattet werden. Wenn vor der offiziellen Prüfungsanordnung eine telefonische Ankündigung und Terminabsprache erfolgt, ist es in der Regel noch möglich, eine vollständig strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen.

In solchen Fällen kann durch aktive Zusammenarbeit und vollständige Offenlegung möglicherweise auch eine Strafmilderung erreicht werden.

Voraussetzung für die Straffreiheit ist zudem die fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern und etwaiger Nebenleistungen, wie Nachzahlungszinsen. Daher erfordert eine Selbstanzeige nicht nur eine rechtliche Prüfung, sondern auch betriebswirtschaftliche Vorbereitungen, um die nötige Liquidität sicherzustellen.

Die Frist zur Nachzahlung wird von den Steuerbehörden festgelegt und liegt in der Regel zwischen einem und sechs Monaten.

Die Erfolgsaussichten einer Selbstanzeige hängen von verschiedenen Faktoren ab, die der Steuerpflichtige beeinflussen kann. Entscheidend für den Erfolg sind vor allem eine rechtzeitige Einreichung, die vollständige Rückzahlung der hinterzogenen Steuern und eine umfassende Offenlegung sowie Korrektur aller fehlerhaften oder unterlassenen Angaben.

Unsere Expertise im Steuerstrafrecht

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