

Rechtsbeistand bei Verhaftung
Untersuchungshaft oder Haftbefehl – in solchen Momenten brauchen Sie Unterstützung! Eine Haft kann gravierende Auswirkungen auf Ihr Leben haben – sei es auf Ihre persönliche Situation, Ihre Familie oder Ihren Job. Deshalb ist es in einem solchen Fall von entscheidender Bedeutung, auf einen erfahrenen Rechtsbeistand zu vertrauen.
Wir stehen Ihnen in dieser belastenden Zeit zur Seite. Mit rechtlichen Mitteln wie der Haftbeschwerde oder Haftprüfung setzen wir uns für Ihre Freiheit ein und vertreten Sie vor dem Haftrichter. Als erfahrene Strafrechtsexperten kennen wir die effektivsten Verteidigungsstrategien. Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren, sich nicht zur Sache äußern und uns sofort kontaktieren.
So wehren Sie sich erfolgreich gegen eine Verhaftung
Damit Sie Ihre Inhaftierung erfolgreich anfechten können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Verhalten bei der Verhaftung:
- Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand.
- Nutzen Sie Ihr Recht, keine Aussage zu machen.
- Informieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt.
- Sie haben das Recht, zu telefonieren: Rufen Sie einen Strafverteidiger an oder beauftragen Sie jemanden, einen Anwalt für Sie zu kontaktieren.
Tätigkeit des Anwalts:
- Als Ihr Verteidiger kommen wir umgehend zu Ihnen, um die Situation zu besprechen.
- Wir beantragen Akteneinsicht, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Auf Grundlage dieser Einsicht werden wir Rechtsmittel einlegen und Ihre Aussagen vorbereiten.
Arten der Haft:
- Untersuchungshaft: Wird verhängt, wenn Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht.
- Vorläufige Festnahme: Tritt ein, wenn der Beschuldigte auf frischer Tat ertappt wurde, fluchtverdächtig ist oder seine Identität nicht geklärt werden kann.
- Vorführungshaftbefehl: Wird erlassen, wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren erscheint oder eine Strafe nicht antritt.
Rechtsmittel:
- Haftbeschwerde: Wir prüfen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist und beantragen eine Haftbeschwerde.
- Haftprüfung: Wir überprüfen, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden muss oder ob eine Entlassung möglich ist.
Aussageverweigerungsrecht:
- Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich damit selbst belasten würden.
- Selbst vermeintlich unbedenkliche oder neutrale Aussagen können als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Auch wenn Sie Reue zeigen wollen, garantiert dies keine Strafmilderung – die Polizei kann dies nicht versprechen.
- Die Faustregel lautet: Schweigen ist Gold – und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.
Akteneinsicht:
Nur ein Anwalt kann umfassende Akteneinsicht beantragen, was für die Verteidigung von entscheidender Bedeutung ist.
Jeder Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.
Diese Einsicht ist jedoch eingeschränkt.
Kontaktieren Sie uns
Sie möchten eine rechtliche Einschätzung oder haben Fragen zu Ihrem Anliegen im Strafrecht?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus – wir melden uns kurzfristig und vertraulich bei Ihnen zurück.
Unsere Kanzlei ist für Sie da – persönlich, effizient und lösungsorientiert.