Beratung bei Vorladung – Ihr vertrauensvoller Beistand in schwierigen Zeiten

Wurden Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen und sind nun Beschuldigter in einem Strafverfahren? Fühlen Sie sich unsicher und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? In einer solchen Situation ist es entscheidend, schnell die richtigen Schritte zu unternehmen. Eine Vorladung kann schwerwiegende Folgen haben, wenn Sie Ihre Rechte nicht kennen und unangemessen reagieren.

Wir stehen Ihnen in dieser kritischen Phase zur Seite. Da falsche Reaktionen auf eine Vorladung zu schwerwiegenden Konsequenzen wie Ordnungsgeldern oder sogar Haftstrafen führen können, ist es unerlässlich, sich professionellen Rat von einem Anwalt zu holen. Als erfahrene Strafrechtsexperten kennen wir Ihre Rechte und Pflichten genau und können Sie optimal verteidigen. Zögern Sie nicht, uns sofort zu kontaktieren, und äußern Sie sich nicht ohne anwaltliche Unterstützung gegenüber der Polizei.

So reagieren Sie korrekt auf eine Vorladung

Wenn Sie eine Vorladung erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Ladende Behörde
Die Vorladung kann von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ausgehen.
Wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, spricht man von einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung.

Die Vorladung
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ist die Polizei verpflichtet, den Beschuldigten zu laden.
Ein Ermittlungsverfahren bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits überführt wurden.
In der Vorladung wird der vorgeworfene Tatbestand beschrieben, jedoch ohne die zugehörigen Beweise beizufügen.
Die Vorladung gibt an, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen sind.

Reaktion auf die Vorladung
Wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen wurden, sind Sie nicht verpflichtet, darauf zu reagieren.
Nutzen Sie Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, und ziehen Sie sofort anwaltlichen Rat hinzu.
Zu jedem Zeitpunkt haben Sie das Recht auf einen Strafverteidiger.
Auch als Zeuge können Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um sich nicht versehentlich selbst zu belasten.

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei und sagen den Termin ab, um zu verhindern, dass Sie unangemeldet auf der Arbeit oder zu Hause aufgesucht werden.
Außerdem beantragen wir Akteneinsicht, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wenn Sie staatsanwaltschaftlich als Zeuge vorgeladen sind, müssen Sie reagieren und aussagen.
Auch in diesem Fall haben Sie jederzeit das Recht auf anwaltlichen Beistand.
Sichern Sie sich diesen, um ungewollte Selbstbelastung zu vermeiden.
Als Zeuge können Sie ebenfalls von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Aussageverweigerungsrecht / Zeugnisverweigerungsrecht
Als Beschuldigter dürfen Sie die Aussage verweigern, wenn eine Selbstbelastung zu erwarten ist.
Wenn Sie sich einer Vernehmung stellen, besteht immer die Gefahr, sich unbeabsichtigt selbst zu belasten, was sich negativ auf Ihre Chancen im Prozess auswirken kann.
Selbst scheinbar harmlose oder neutrale Aussagen können als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Auch wenn Sie Ihre Reue zeigen möchten, garantiert die Polizei keine Strafmilderung.

Als Zeuge können Sie die Aussage verweigern, wenn

  • Sie in engem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen (z.B. Ehegatte, Eltern, Kinder),
  • Sie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Denken Sie daran: Schweigen ist Gold.
Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.

Erfolgreiche Vertretung für unsere Mandanten

Wenn Sie eine Vorladung erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Als erfahrene Strafrechtsexperten wissen wir, wie belastend diese Situation sein kann.

Es ist entscheidend, dass Sie keine Aussage machen und sich sofort an uns wenden. Mit unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei, schreiben eine Absage auf die Vorladung und beantragen Akteneinsicht, um alle relevanten Informationen zu prüfen.

Unser Rat: Kontaktieren Sie uns direkt, nicht die Polizei. So können wir Ihre Rechte bestmöglich wahren und Sie optimal verteidigen!

Ada Guliyeva, LL.M.
Partnerin | Rechtsanwältin
Ferechta Paiwand
Partnerin | Rechtsanwältin

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