Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wir stehen an Ihrer Seite

Ein flüchtiges Streifen über die Schulter? Zweideutige Nachrichten von einem Kollegen? Unerwünschte Annäherungen auf der Weihnachtsfeier?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt häufiger vor, als viele denken. Lassen Sie sich so etwas nicht gefallen! Allzu oft werden solche Vorfälle heruntergespielt. Wenn der Täter sogar Ihr Vorgesetzter ist, kommen zu Scham und Schuldgefühlen oft noch die Angst vor beruflichen Konsequenzen hinzu.

In solchen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln und rechtlichen Beistand zu suchen. Nur durch gezielte Schritte – wie eine Abmahnung oder sogar Kündigung – kann der Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Abhängig von der Schwere des Falls ist auch eine strafrechtliche Verfolgung bis hin zu einer Freiheitsstrafe möglich. Bleibt der Arbeitgeber untätig, können Betroffene zudem Anspruch auf Entschädigung haben.

Damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können, ist es entscheidend zu wissen, welche Handlungen als unangemessen und damit als sexuelle Belästigung gelten. Die Grenzen sind nicht immer klar, da Wahrnehmung und Kontext eine große Rolle spielen.

Erleben Sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Als Kanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir Sie konsequent und diskret. Sie müssen weder Scham empfinden noch Angst vor einer Kündigung haben – wir setzen uns entschlossen für Sie ein.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Damit Sie sich wirksam gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wehren können, sollten Sie Folgendes wissen:

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt sexuelle Belästigung immer dann vor, wenn sexuelle Handlungen, körperliche Berührungen, verbale oder nonverbale Äußerungen bei der betroffenen Person Unwohlsein auslösen oder ihre Würde verletzen.

Formen sexueller Belästigung

Physisch: Unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder andere körperliche Annäherungen. In schweren Fällen auch tätliche Übergriffe.

Verbal: Anzügliche Bemerkungen, zweideutige Witze, sexuelle Kommentare oder explizite Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.

Nonverbal: Versenden oder Zeigen von Bildern, Videos oder Nachrichten mit sexuellem Inhalt. Auch ständiges Starren auf bestimmte Körperregionen oder Hinterherpfeifen im Büro zählt dazu.n Termin, zu dem Sie erscheinen und zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt Stellung nehmen sollen.

Rechtliche Konsequenzen für den Täter

Je nach Schwere des Vorfalls können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Arbeitsrechtlich: Abmahnung oder fristlose Kündigung.
  • Strafrechtlich: Sexuelle Belästigung ist nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss das Opfer selbst Anzeige erstatten

Ansprüche des Opfers

Opfer von Belästigung am Arbeitsplatz haben verschiedene Ansprüche, um sich zu schützen und ihre Rechte durchzusetzen. Sie können Entschädigung und Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen, wenn dieser selbst die Belästigung begeht oder nicht ausreichend gegen den Täter vorgeht. Werden trotz einer Meldung keine wirksamen Schutzmaßnahmen umgesetzt, besteht unter Umständen das Recht, die Arbeit vorübergehend zu verweigern. Zudem haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen und sich bei einer zuständigen Stelle im Unternehmen, wie der Personalabteilung, den Vorgesetzten oder dem Betriebsrat, zu beschweren.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sexuelle Belästigung nicht geduldet wird. Hierzu gehört die Einrichtung einer geeigneten Beschwerdestelle, an die sich Betroffene wenden können. Außerdem muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um weitere Vorfälle zu verhindern – dazu zählen beispielsweise eine Abmahnung oder im Einzelfall auch die Kündigung des Täters.

So gehen Sie als Betroffene am besten vor

  1. Sagen Sie dem Täter klar und deutlich, dass sein Verhalten unerwünscht ist.
  2. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle im Unternehmen oder den Betriebsrat.
  3. Zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – besonders wenn der Arbeitgeber nicht reagiert.


Kompetente Unterstützung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Leider wird sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oft heruntergespielt – sowohl von den Tätern selbst als auch von Vorgesetzten.
Ein Streichen über die Schulter wird als „freundliche Geste“ abgetan, eine anzügliche SMS als „Missverständnis“ bezeichnet oder der Eindruck erweckt, es habe beiderseitiges Interesse bestanden.

Wir nehmen Ihre Situation ernst – immer und ohne Einschränkungen. Denn sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Neben unmittelbaren Gefühlen wie Ekel, Angst oder Schuld kann sie langfristig schwerwiegende Folgen haben, etwa Schlafstörungen, Panikattacken oder Depressionen.

Wenn Ihre Erlebnisse von der Führungsebene oder Kollegen nicht ernst genommen werden, ist das doppelt belastend. Doch Sie sind nicht allein.
Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setzen wir uns entschieden dafür ein, dass Sie wieder in einem sicheren und respektvollen Arbeitsumfeld tätig sein können.

Ferechta Paiwand
Partnerin | Rechtsanwältin

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