

Rechtliche und vertragliche Grundlagen für Ärzte und medizinische Dienstleister
Ärzte stehen bei ihren vertraglichen Verpflichtungen vor einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Wichtige Einflussgrößen sind unter anderem die Art der Praxis, der Standort sowie die jeweilige Fachrichtung des Arztes. Verträge, mit denen Ärzte konfrontiert werden, betreffen oft die Praxisgründung, den Verkauf der Praxis, die Anstellung von Ärzten oder die Kooperation mit anderen medizinischen Anbietern (wie zum Beispiel Mietverträge für die Praxisräume). Diese Verträge unterliegen zudem komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die deren Gestaltung maßgeblich beeinflussen.
Besonders bei der Gründung einer Arztpraxis gibt es verschiedene Optionen. Dazu gehören die Gründung einer Einzelpraxis als freiberuflicher Arzt, die Bildung einer Gemeinschaftspraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sowie die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), das entweder als GbR oder GmbH geführt werden kann.
Jede dieser Praxisformen bringt spezifische rechtliche Anforderungen mit sich, die in den jeweiligen Verträgen berücksichtigt werden müssen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Optionen zur Praxisgründung und die damit verbundenen vertraglichen Rahmenbedingungen:
Einzelpraxis
Die Einzelpraxis stellt die klassische und weitverbreitete Praxisform für Ärzte dar. In diesem Modell führt der Arzt die Praxis eigenständig und trägt allein die Verantwortung für seine medizinischen Entscheidungen sowie die betriebliche Organisation.
Rechtlich gesehen wird die Einzelpraxis in Deutschland stets als freiberufliche Tätigkeit geführt.
Im Hinblick auf das Zulassungsverfahren muss der Arzt die Genehmigung des zuständigen Zulassungsausschusses der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in seinem Bundesland einholen, um gesetzlich versicherte Patienten behandeln und abrechnen zu können. Dabei muss der Arzt verschiedene Anforderungen erfüllen, wie etwa den Nachweis seiner fachlichen Qualifikation sowie seiner persönlichen Eignung.
Der Arzt in einer Einzelpraxis ist ebenfalls dafür verantwortlich, Verträge mit Mitarbeitern, Lieferanten und Dienstleistern abzuschließen. Diese Vereinbarungen müssen sorgfältig formuliert werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Interessen des Arztes zu wahren.
Im Vergleich zu anderen Praxisformen bietet die Einzelpraxis mehr Autonomie und Flexibilität, erfordert jedoch auch eine höhere Verantwortung und ein größeres Risiko. Aus diesem Grund ist es für Ärzte, die eine Einzelpraxis gründen oder führen möchten, von entscheidender Bedeutung, sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vertragsgestaltung zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Praxisgemeinschaft
Die Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform zwischen Ärzten, bei der bestimmte Ressourcen wie Praxisräume, medizinische Geräte und Personal gemeinsam genutzt werden, während die Ärzte weiterhin eigenständig und unabhängig voneinander arbeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die vertragliche Struktur einer Praxisgemeinschaft werden durch verschiedene gesetzliche Vorschriften bestimmt.
Gesellschaftsrechtliche Regelungen: Eine Praxisgemeinschaft wird häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Die Gründung und Führung einer solchen Gesellschaft setzt die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages voraus, der die spezifischen Bedingungen der Zusammenarbeit regelt.
Vertragsarztrecht: Ärzte, die in einer Praxisgemeinschaft tätig sind und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, unterliegen den Regelungen des Vertragsarztrechts. Hierbei werden Fragen der Zulassung als Vertragsarzt, der Abrechnung der erbrachten Leistungen sowie der Einhaltung der vertraglichen Vorgaben behandelt.
Datenschutz: In einer Praxisgemeinschaft müssen alle beteiligten Ärzte die gesetzlichen Datenschutzanforderungen beachten, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies betrifft den Umgang mit Patientendaten, die Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie die ordnungsgemäße Dokumentation von Einwilligungen.
Kooperationsvereinbarungen: Zur Regelung der Zusammenarbeit innerhalb der Praxisgemeinschaft können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Dies kann etwa die Aufteilung der Betriebskosten, die Organisation des Praxisalltags, Urlaubsregelungen oder Vertretungsregelungen umfassen.
Berufsausübungsgesellschaft (BAG) (früher Gemeinschaftspraxis)
Die Berufsausübungsgesellschaft (BAG) stellt eine weit verbreitete Praxisform dar, die es mehreren Ärzten, egal ob aus verschiedenen oder gleichen Fachrichtungen, ermöglicht, ihre beruflichen Tätigkeiten innerhalb einer gesetzlich anerkannten Gesellschaftsstruktur zu bündeln. Diese Form erlaubt es, die Patienten gemeinsam zu betreuen und Ressourcen sowie Personal gemeinsam zu nutzen.
Rechtlich gesehen stehen für eine BAG in der Regel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) zur Verfügung.
Eine BAG erfordert jedoch eine gründliche Planung und rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem müssen die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, was eine sorgfältige Abstimmung und vertragliche Regelungen voraussetzt.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stellen eine spezielle Praxisform dar, bei der Ärzte in einer institutionellen Struktur zusammenarbeiten. MVZ können in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als ärztlicher Zusammenschluss in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) organisiert sein.
Rechtlich unterliegen MVZ sowohl den Vorschriften des Gesellschaftsrechts als auch den Bestimmungen des Vertragsarztrechts und des ärztlichen Berufsrechts. Die Gründung eines MVZ erfordert eine Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dabei müssen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa die ärztliche Leitung des MVZ und die Einhaltung der Zulassungsanforderungen.
Die ärztliche Berufsausübung im MVZ unterliegt den gleichen Standards wie in anderen Praxisformen, insbesondere hinsichtlich der fachlichen und qualitativen Anforderungen.
MVZ können sowohl allgemeinmedizinische als auch fachärztliche Leistungen anbieten. Bei der Beschäftigung von Ärzten im MVZ sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, etwa in Bezug auf Anstellung, Vergütung, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Auch Haftungsfragen und Versicherungsaspekte spielen eine wichtige Rolle, um den angestellten Ärzten einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
Darüber hinaus müssen alle relevanten Verträge die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen. Als medizinische Einrichtungen sind MVZ verpflichtet, die Datenschutzvorgaben einzuhalten und sicherzustellen, dass Patientendaten entsprechend geschützt sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die vertragliche Struktur von MVZ sind komplex und erfordern fundierte Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen, sich bei der Gründung und Führung eines MVZ von erfahrenen Rechtsanwälten beraten zu lassen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Ob Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgesellschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum in Form einer GbR, PartG, GmbH oder einer anderen Rechtsform – Ärzten bieten sich zahlreiche vertragliche Optionen und Herausforderungen, ihre medizinischen Dienstleistungen anzubieten. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.
Praxiskaufvertrag/Praxisübergabevertrag
Ein Praxiskaufvertrag bzw. Praxisübergabevertrag regelt den Verkauf oder die Übertragung einer Arztpraxis, bei dem der bisherige Praxisinhaber seine Praxis an einen Nachfolger übergibt. Es wird zwischen dem Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter einer Praxis (wie Patientenstamm, Mitarbeiter, Geräte usw. – sogenannter Asset Deal) und dem Verkauf der Gesellschaftsanteile an einer Berufsausübungsgesellschaft (BAG) oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) (sogenannter Share Deal) unterschieden. Dieser Vertrag unterliegt verschiedenen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen.
Wichtige Aspekte, die bei einem Praxiskaufvertrag bzw. Praxisübergabevertrag berücksichtigt werden sollten:
Vertragsinhalt: Der Vertrag sollte alle relevanten Details und Vereinbarungen beinhalten, wie den Kaufpreis, die Übernahme des Praxisinventars, die Übergabe der Patientenakten, die Regelung der Mitarbeiter, die Übertragung der Zulassung, die Haftung des Verkäufers für die Werthaltigkeit der Praxis sowie die Dauer der Übergangsphase.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Praxiskaufvertrag muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die für den Verkauf und die Übergabe einer Arztpraxis relevant sind. Dazu zählen unter anderem das ärztliche Berufsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsarztrecht.
Regelungen zur Patientenübergabe: Der Vertrag muss Regelungen zur Übergabe der Patientenakte und zur Information und Einwilligung der Patienten beinhalten. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
Übergangsphase und Nachfolgeplanung: Häufig ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der der bisherige Praxisinhaber den Nachfolger in die Praxisführung einführt und die Patientenbetreuung gemeinsam erfolgt. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang und eine fortlaufende Patientenversorgung.
Es ist ratsam, bei der Erstellung eines Praxiskauf- oder Praxisübergabevertrags auf die Expertise unserer spezialisierten Rechtsanwälte zurückzugreifen. Wir können die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, den Vertrag individuell gestalten und Sie während der Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer unterstützen.
Der Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die besten Konditionen erzielen und mögliche Fallstricke vermeiden.
Verhandlungen mit Investoren (M&A)
Bei Verhandlungen mit Investoren im Rahmen von Mergers and Acquisitions (M&A) im Gesundheitswesen müssen Ärzte eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen sowie etablierte Marktstandards für Firmenübernahmen berücksichtigen. Diese Verhandlungen betreffen den Kauf oder Verkauf von medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kliniken oder Arztpraxen und erfordern eine gründliche rechtliche Prüfung sowie eine präzise Gestaltung der Verträge. Der Verkauf kann entweder durch Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter einer Praxis (Asset Deal) oder durch Abtretung der Gesellschaftsanteile an einer Berufsausübungsgesellschaft (BAG) oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) (Share Deal) erfolgen. Welche Methode vorteilhafter ist, sollte durch eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung ermittelt werden. Dabei sind einige wesentliche Aspekte und Marktgepflogenheiten zu beachten:
Due Diligence: Vor Beginn der Verhandlungen sollte der Käufer eine umfassende rechtliche und finanzielle Prüfung (Due Diligence) der medizinischen Einrichtung vornehmen, um deren Zustand und potenzielle Risiken zu erkennen. Dies umfasst die Prüfung von Verträgen, Lizenzen, Compliance mit relevanten gesetzlichen Bestimmungen (wie vertragsärztliche und privatärztliche Abrechnung) und finanziellen Aspekten. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Due Diligence Report dokumentiert.
Vertraulichkeitsvereinbarungen: Bevor vertrauliche Informationen zwischen den Parteien ausgetauscht werden, sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) unterzeichnet werden, um den Schutz sensibler Daten sicherzustellen und eine unbefugte Offenlegung zu vermeiden.
Letter of Intent (LOI): Ein Letter of Intent (LOI) wird häufig als erster Schritt in den Verhandlungen verwendet. Hier werden die Absicht der Parteien sowie grundlegende Bedingungen und Verpflichtungen des Verkaufs oder Kaufs festgehalten. Eine sorgfältige Prüfung der Formulierungen ist unerlässlich, da diese bereits rechtliche Konsequenzen haben können.
Verhandlung des Kaufvertrags: Der Kaufvertrag legt die detaillierten Bedingungen des Verkaufs oder Kaufs fest, darunter der Kaufpreis, die Haftung, die Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Übertragung der Zulassung, die Übernahme des Personals und der Patientenakten sowie andere rechtliche Aspekte. Die Verhandlung dieses Vertrags erfordert erfahrene Rechtsanwälte, um alle relevanten Punkte korrekt zu adressieren.
Regulatorische Genehmigungen: Je nach Art des Deals und der geltenden Gesetzgebung sind regulatorische Genehmigungen erforderlich. Diese können die Zustimmung von Aufsichtsbehörden, Zulassungsausschüssen oder Kassenärztlichen Vereinigungen umfassen. Es ist wichtig, diese Genehmigungen frühzeitig einzuholen, um Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.
Integration und Übergangsphase: Nach dem Abschluss des Deals muss die Integration der übernommenen Einrichtung in bestehende Strukturen und Prozesse sorgfältig geplant werden. Eine gut organisierte Übergangsphase ist entscheidend, um den Praxisbetrieb fortzuführen und die kontinuierliche Patientenversorgung sicherzustellen.
Der Verkauf Ihrer Praxis an Investoren kann eine lukrative Option sein, bringt jedoch auch spezifische Herausforderungen und Haftungsrisiken mit sich. Wir unterstützen Sie bei diesen Verhandlungen und helfen Ihnen, die bestmöglichen Konditionen zu erzielen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Umwandlung einer Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Die Umwandlung einer Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann zahlreiche Vorteile bieten, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Vertragsgestaltung. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess und beraten Sie in Bezug auf alle relevanten rechtlichen Aspekte:
Genehmigungsverfahren: Die Umwandlung in ein MVZ benötigt die Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und Verfahrenswege genau zu befolgen und alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen.
Gesellschaftsform: Ein MVZ kann in verschiedenen Gesellschaftsformen geführt werden, darunter als Personengesellschaft (GbR oder PartG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Genossenschaft (eG). Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von den individuellen Zielen und Umständen ab. Hierbei ist es ratsam, sich von erfahrenen Rechtsberatern unterstützen zu lassen.
Ärztliche Berufsausübung: Auch im MVZ gelten die berufsrechtlichen Bestimmungen für die ärztliche Tätigkeit. Die Organisation und Zusammenarbeit der Ärzte im MVZ müssen den relevanten Vorschriften entsprechen. Diese Anforderungen sollten durch geeignete vertragliche Vereinbarungen, sowohl gesellschaftsrechtlich als auch arbeitsrechtlich, abgesichert werden.
Anstellungsverträge: Bei der Umwandlung in ein MVZ werden häufig Anstellungsverträge mit den Ärzten abgeschlossen. Diese regeln wichtige Arbeitsbedingungen, wie Vergütung, Arbeitszeiten und andere arbeitsrechtliche Aspekte. Es ist wichtig, dass diese Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.
Haftungsfragen und Versicherungsschutz: Haftungsfragen und der Versicherungsschutz sind im MVZ besonders wichtig. Es ist erforderlich, die Haftungsverhältnisse klar zu regeln und geeignete Versicherungen abzuschließen, um mögliche Risiken umfassend abzusichern.
Datenschutz und Datensicherheit: Bei der Umwandlung in ein MVZ müssen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Verarbeitung und Speicherung von Patientendaten unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen, um den Schutz der persönlichen Daten der Patienten sicherzustellen.
Es ist empfehlenswert, während des gesamten Prozesses der Umwandlung eine professionelle Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten und Beratern in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, der Übergang reibungslos verläuft und die Interessen aller Beteiligten geschützt sind.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen als allgemeine Orientierung dienen und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Für konkrete rechtliche Fragen oder Anliegen ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um eine fundierte und maßgeschneiderte Beratung zu erhalten. Jeder Fall hat seine eigenen rechtlichen Anforderungen, die sorgfältig geprüft werden müssen.