Mahnbescheid vom Finanzamt – So gehen Sie dagegen vor

Ihr Konto soll vom Finanzamt gepfändet werden? Haben Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten? Als Schuldner möchten Sie sich gegen die Kontopfändung zur Wehr setzen? Eine Kontopfändung durch das Finanzamt ist ein ernster Schritt. Wenn Sie nicht dagegen vorgehen, könnte Ihr Konto bis zur Pfändungsgrenze geleert werden – selbst wenn der Steuerbescheid unrechtmäßig war. Schnelles Handeln ist entscheidend, um Ihren Arbeitgeber und Ihre Bank nicht über die Pfändung zu informieren. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Steuerrecht helfen wir Ihnen dabei, die nötigen Schritte zu verstehen und zu unternehmen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Handlungsoptionen.“

Vollstreckung? – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Das Finanzamt kann Steuerschulden nur unter bestimmten Voraussetzungen vollstrecken:

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zu beantragen.

  • Ein wirksamer Steuerbescheid, Haftungsbescheid oder eine Steueranmeldung muss vorliegen.
  • Die Steuerschuld muss bereits fällig sein.
  • Sie wurden zuvor vom Finanzamt durch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung auf die Schulden hingewiesen.
  • Die bevorstehende Kontopfändung wurde durch einen separaten Vollstreckungsbescheid angekündigt, der gleichzeitig als Vollstreckungstitel dient.
  • Es dürfen keine Vollstreckungshindernisse vorliegen, wie etwa eine unbillige Härte.
  • Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zu beantragen.

Das droht, wenn das Finanzamt Ihr Konto pfändet

Eine Kontopfändung durch das Finanzamt kann erhebliche finanzielle und berufliche Folgen haben:

Auch Lohn- und Gehaltspfändungen über den Arbeitgeber sind bis zur Pfändungsgrenze möglich.

  • Das Finanzamt ist berechtigt, Ihr Konto direkt zu pfänden, ohne zuvor einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Gericht beantragen zu müssen.
  • Ihre Bank oder Sparkasse wird schriftlich über die Pfändung informiert und muss unter Umständen Informationen zu weiteren Schulden, Vermögenswerten oder Konten preisgeben.
  • Sie dürfen keine Zahlungen vornehmen, weder Überweisungen tätigen noch Geld abheben.
  • Auch Lohn- und Gehaltspfändungen sind möglich.
  • Höhe der Pfändung: Das Finanzamt kann so lange einen Betrag von Ihrem Konto abheben, bis Ihre Steuerschulden vollständig beglichen sind.
  • Bestimmte Beträge sind unpfändbar, dazu gehören Sozialleistungen, Zahlungen an private Krankenkassen und Vermögen bis zum Pfändungsfreibetrag.
  • Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, wird der Pfändungsfreibetrag erhöht.
  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Sie können Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, wobei Ihr Guthaben bis zur festgelegten Pfändungsgrenze geschützt ist.
  • Ein Gemeinschaftskonto, wie etwa ein Familienkonto, kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
  • Ihre Bank oder Sparkasse wird vom Finanzamt informiert und Ihr Arbeitgeber wird schriftlich über die Pfändung benachrichtigt.

Wie Sie sich gegen die Vollstreckung wehren können

Wenn das Finanzamt Ihr Konto pfändet, sollten Sie sofort und entschlossen handeln. Auch wenn der Steuerbescheid rechtswidrig oder bereits verjährt ist, kann eine Vollstreckung erfolgen. So können Sie sich wehren:

Kontaktieren Sie das Finanzamt: In einigen Fällen kann ein Aufschub oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Legen Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein: Die Frist für einen Einspruch beträgt 2 Wochen. Fehlt eine Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Frist um 1 Jahr. Der Einspruch muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung: Auch wenn ein Einspruch eingelegt wurde, kann der Vollstreckungsbescheid weiterhin vollstreckt werden. Die Aussetzung der Vollziehung muss daher separat beantragt werden.

Klagen Sie gegen den Vollstreckungsbescheid: In manchen Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, eine Vollstreckungsabwehrklage direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

Kontaktieren Sie einen Anwalt: Ein Anwalt kann die Steuerschuld und den Vollstreckungsbescheid prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Optionen beraten.

Richten Sie ein Pfändungskonto ein: Melden Sie bei Ihrer Bank, dass Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden soll. Jeder Bürger darf nur ein Pfändungskonto führen. Mehrere Anfragen gleichzeitig können strafbar sein.

Bestreiten Sie die Forderung nicht: In diesem Fall können Sie auch eine zinslose Stundung oder einen Vollstreckungsschutz beantragen.

Wir sind an Ihrer Seite

Die Kontopfändung kann schwerwiegende finanzielle und berufliche Folgen haben – daher ist es entscheidend, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wenn das Finanzamt die Forderung gegen Sie als Schuldner vollstreckt, wird Ihre Bank benachrichtigt. Unabhängig davon, ob Sie die Steuerschuld bestreiten oder nicht, sollten Sie die Pfändung Ihres Kontos unbedingt vermeiden. Als Kanzlei für Steuerrecht vertreten wir Sie im Falle der Vollstreckung von Steuerbescheiden und beraten Sie zu den nächsten Schritten. Ein zentraler Punkt ist die schnelle Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), um Ihre Guthaben zu schützen. Wir nehmen Kontakt mit dem Finanzamt auf und prüfen Möglichkeiten wie Ratenzahlungen oder Stundungen, um Ihre Belastung zu mindern. Sollte es notwendig sein, legen wir Einspruch ein und setzen Ihr Recht vor Gericht durch.

Gegen Sie soll vollstreckt werden? Ihr Konto wird gepfändet? Setzen Sie sich jetzt zur Wehr! Mit einem Anwalt für Steuerrecht an Ihrer Seite erhalten Sie eine starke Verteidigung.

Ada Guliyeva, LL.M.
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