

Kompetente Verteidigung bei Schwarzarbeitsvorwürfen
Der Vorwurf der Schwarzarbeit ist eine ernste Angelegenheit und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Unabhängig davon, ob man als Unternehmer, Auftraggeber oder Arbeitnehmer agiert – wer gesetzliche Melde- und Abgabepflichten missachtet, riskiert hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Besonders die Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen steht dabei im Mittelpunkt der strafrechtlichen Verfolgung.
Falls Ihnen Schwarzarbeit vorgeworfen wird oder Sie verdächtigt werden, diese begünstigt zu haben, ist es wichtig, sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere erfahrenen Strafrechtsanwälte stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Rechte zu wahren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung von Mandanten, die des Vorwurfs der Schwarzarbeit ausgesetzt sind. Wir analysieren jeden Fall gründlich und erarbeiten passgenaue Lösungsansätze. Mit unserer Fachkenntnis im Strafrecht bieten wir eine umfassende Beratung und starke Verteidigung, sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Verhandlungen.
Schwarzarbeit: Definition und Merkmale
Schwarzarbeit beschreibt eine Tätigkeit, bei der keine Steuern oder Sozialabgaben abgeführt werden und das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß gemeldet ist. Solche Beschäftigungen sind illegal, sobald die Entlohnung ohne die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern erfolgt.
Schwarzarbeit in der Gastronomie und Baubranche: Häufige Formen und rechtliche Risiken
Schwarzarbeit tritt in unterschiedlichen Formen auf und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Besonders in der Gastronomie und Baubranche ist illegale Beschäftigung weit verbreitet.
Typische Formen der Schwarzarbeit:
- Komplette Schwarzarbeit: Der gesamte Lohn wird bar und ohne Abgaben gezahlt.
- Teilschwarzlohn: Nur ein Teil des Gehalts wird offiziell gemeldet, der Rest wird unversteuert ausgezahlt.
- Fiktive Leistungen: Arbeitgeber ersetzen den Lohn durch erfundene steuerfreie Vergütungen, wie beispielsweise angebliche Fahrtkosten.
- Lohnsplitting: Statt einer Vollzeitkraft werden mehrere geringfügig Beschäftigte, oft aus dem Familienkreis des Mitarbeiters, als Scheinselbstständige gemeldet.
Scheinselbstständigkeit als Sonderfall
Insbesondere in der Baubranche wird häufig auf Scheinselbstständigkeit zurückgegriffen, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. In diesem Fall wird ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als selbstständig geführt, obwohl er weisungsgebunden arbeitet.
Nicht jede Tätigkeit ist Schwarzarbeit
Es gibt legale Ausnahmen, wie beispielsweise:
- Unbezahlte Hilfe für Angehörige
- Gelegentliche Nachbarschaftshilfe
- Dienste, die nicht regelmäßig oder gewinnorientiert ausgeführt werden
Vermeiden Sie rechtliche Risiken
Ob in der Gastronomie, dem Baugewerbe oder anderen Branchen: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht beraten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Schwarzarbeit: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Schwarzarbeit verstößt gegen das Arbeits- und Steuerrecht und kann je nach Schwere des Falls entweder als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Dabei ist entscheidend, welche spezifische Vorschrift verletzt wurde.
Ordnungswidrigkeit: Fehlende Gewerbeanmeldung (§ 8 Abs. 6 SchwarzArbG)
Wer ein Gewerbe nicht anmeldet oder nicht in die Handwerksrolle eintragen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbußen hierfür können zwischen 1.000 und 5.000 Euro liegen.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß melden und abführen. Auch falsche Angaben zum Beschäftigungsumfang führen zur Strafbarkeit.
- Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
In leicht fahrlässigen Fällen kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, jedoch mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Steuerhinterziehung aufgrund von Schwarzarbeit (§ 370 AO)
Schwarzarbeit führt häufig gleichzeitig zu Steuerhinterziehung, da Arbeitgeber Sozialabgaben umgehen und Arbeitnehmer ihre Lohnsteuer nicht abführen.
- Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Besonders schwere Fälle: Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro drohen Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
Die hinterzogenen Steuern müssen vollständig nachgezahlt werden.
Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB)
Wer als Sozialhilfeempfänger Schwarzarbeit ausübt, begeht Sozialleistungsbetrug, eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.
- Schwere Fälle: Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
Rechtliche Absicherung bei Schwarzarbeit
Aufgrund der hohen Strafen bei Schwarzarbeit sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen, um sich rechtlich abzusichern und mögliche Konsequenzen zu minimieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei gerne zur Seite!
Schadensberechnung bei Schwarzarbeit: Steuern und Sozialabgaben
Die Berechnung des Schadens erfolgt durch die Ermittlung der hinterzogenen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge:
Lohnsteuer und Haftung
Die Lohnsteuer wird auf den tatsächlich ausgezahlten Schwarzlohn berechnet. Arbeitgeber haften für die Lohnsteuer, auch wenn diese eigentlich vom Arbeitnehmer geschuldet wäre.
Sozialversicherungsbeiträge und Nettolohnfiktion
Der Schwarzlohn wird als Nettolohn behandelt, woraus der fiktive Bruttolohn berechnet wird. Grundlage ist die ungünstigste Steuerklasse (VI), was zu hohen Nachzahlungen inklusive Säumniszuschlägen führen kann.
Sonderfälle
- Teilschwarzlohn: Beiträge werden nur auf den schwarz gezahlten Teil des Lohns berechnet.
- Minijobs: Bei nicht angemeldeten Minijobs gelten Pauschalbeträge (z. B. 13 % für die Krankenversicherung). Wird die Minijob-Grenze überschritten, erfolgt die reguläre Berechnung.
Schätzungen durch Behörden
Fehlende Angaben führen häufig zu Schätzungen durch die Steuerfahndung und den Zoll, die auf Umsätzen, Arbeitszeiten oder Abdeckrechnungen basieren.
Rechtliche Beratung bei Schadensberechnung
Benötigen Sie juristische Unterstützung im Strafrecht? Unsere Anwälte für Strafrecht prüfen Schätzungen, reduzieren die Schadenshöhe und minimieren Nachzahlungen sowie Strafen. Vertrauen Sie auf unsere erfahrene Verteidigung!
Schwarzarbeit: So verhalten Sie sich als Beschuldigter richtig
Wenn Ihnen Schwarzarbeit vorgeworfen wird, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strategisch zu handeln. Ein Ermittlungsverfahren sollte nie unterschätzt werden – egal, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht.
Keine unüberlegten Aussagen machen
Oft wollen Beschuldigte ihre Unschuld sofort beweisen und machen voreilige Aussagen bei der Polizei. Dies kann jedoch dazu führen, dass sie sich unbeabsichtigt selbst belasten. Wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.
Strafverteidiger frühzeitig einschalten
Ein erfahrener Strafrechtsanwalt beantragt die Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. So können Sie gemeinsam entscheiden, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen
Bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit kommt es oft zu Durchsuchungen. Vor allem Arbeitgeber sollten auf die Beschlagnahmung von Buchhaltungs- oder Geschäftsunterlagen vorbereitet sein. Bleiben Sie ruhig und kooperativ, aber geben Sie keine Gegenstände oder Daten freiwillig heraus.
Konsultieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Verlangen Sie eine vollständige Dokumentation der Durchsuchung und unterschreiben Sie keine Unterlagen, bevor ein Anwalt diese geprüft hat. Verweigern Sie die Antwort auf sensible Fragen, um ungewollte Aussagen zu vermeiden.
Rechtliche Beratung bei Schwarzarbeit
Lassen Sie den Vorwurf der Schwarzarbeit nicht Ihre Existenz gefährden – kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Strafrecht für eine unverbindliche Beratung!