

Medizinrecht – Nicht nur Arzt- und Patientenrecht
Das Medizinrecht umfasst sämtliche Regelungen, die direkt oder indirekt mit der Ausübung der Heilkunde verbunden sind. Es regelt nicht nur die Rechte von Patienten und die Haftung von Ärzten, sondern auch die rechtlichen Anforderungen an Patientenverfügungen sowie Themen wie Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Organspende.
Aufgrund seiner Vielschichtigkeit gliedert sich das Medizinrecht in mehrere zentrale Bereiche: Das zivilrechtliche Arztrecht konzentriert sich insbesondere auf die Arzthaftung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das öffentlich-rechtliche Gesundheitsrecht behandelt hauptsächlich Fragen des Kassen- und Vertragsarztrechts gemäß dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Zudem umfasst es das Arztstrafrecht gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB). Auch verfassungsrechtliche und berufsrechtliche Aspekte spielen eine bedeutende Rolle.
Fühlen Sie sich möglicherweise durch ärztliche Fehler während Ihrer Behandlung beeinträchtigt? Oder sind Sie als Arzt mit Anschuldigungen konfrontiert, die möglicherweise zu Problemen mit der Ärztekammer führen könnten?
Auch Ärzte sind nur Menschen
Ärzte werden oft als nahezu unfehlbare Experten angesehen, doch auch der erfahrenste Mediziner oder der versierteste Chirurg kann Fehler machen. Kommt es zu einer falschen Diagnose, einer fehlerhaften Therapie oder einem misslungenen Eingriff, hat das dramatische Folgen für sowohl den Patienten als auch den Arzt. Laut der Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung des Medizinischen Dienstes wurden im Jahr 2021 insgesamt 13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In etwa einem Viertel dieser Fälle wurde ein Fehler festgestellt, der zu einem Schaden führte, und in rund einem Fünftel der Fälle war dieser Fehler direkt für den Schaden verantwortlich. Doch es gibt nach wie vor viele nicht erfasste Fälle, da es häufig schwer zu bestimmen ist, wann ein Fehler des Arztes tatsächlich vorliegt.
Im Medizinrecht gibt es klare Behandlungsstandards, die Ärzte einhalten müssen. Verstöße gegen diese Standards können sowohl durch unterlassene als auch durch fehlerhafte Handlungen entstehen. Es bleibt jedoch oft unklar, wann ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und wie dieser nachgewiesen werden kann. Gleichzeitig werden auch viele Ärzte zu Unrecht beschuldigt und sehen sich gezwungen, ihre Unschuld zu beweisen. Als Experten im Medizinrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Behandlungsfehler, ärztliche Kunstfehler und mögliche Konflikte mit Versicherungen oder der Ärztekammer.
Kunstfehler – Behandlungsfehler – Ärztepfusch
Die Begriffe rund um Fehler in der medizinischen Behandlung haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Früher wurde die Kunstfertigkeit des Arztes bewundert, und ein Fehler wurde als „Kunstfehler“ bezeichnet. Dieser Begriff wurde später durch den des „Behandlungsfehlers“ ersetzt. Im Medizinrecht ist der Begriff des Behandlungsfehlers jedoch nicht eindeutig definiert. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn dem behandelnden Arzt ein nachweisbares Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Dabei muss dieses Fehlverhalten direkt mit der Schädigung des Patienten zusammenhängen. Der Begriff „Ärztepfusch“ ist heute weit verbreitet, weckt jedoch Assoziationen mit einem handwerklichen Fehler und lässt den Arzt eher wie einen Handwerker erscheinen, von dem eine ordnungsgemäße Gesundheitsbehandlung erwartet wird.
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Reform des Patientenrechts
Seit 2013 gibt es das Patientenrechtegesetz, das darauf abzielt, die Rechte der Patienten gegenüber verschiedenen Gesundheitsdienstleistern wie Ärzten und Krankenhäusern zu stärken. Seitdem sind das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) detaillierter geregelt. Es werden die Pflichten der Ärzte klar definiert, darunter die Aufklärungspflicht sowie der Ablauf von Verfahren und Dokumentationen. Darüber hinaus gewährleistet das Patientenrechtegesetz (PatRG) das Einsichtsrecht in die Patientenakte und beinhaltet ein System zur Fehlervermeidung, das den Behandlungsablauf verbessern soll.
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Der Behandlungsfehler – Was niemand braucht
Behandlungsfehler können sowohl durch ein aktives Handeln als auch durch das Unterlassen notwendiger Maßnahmen seitens des Arztes entstehen. Dabei lassen sich zwei Hauptkategorien unterscheiden: Zum einen gibt es einfache Behandlungsfehler, die auftreten, wenn der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt. Dies bedeutet, dass ein Verhalten an den Tag gelegt wird, das normalerweise nicht von einem Arzt zu erwarten ist. Zum anderen gibt es grobe Behandlungsfehler, die vorliegen, wenn das Verhalten des Arztes aus medizinischer Sicht völlig unverantwortlich und unverständlich ist. In solchen Fällen spricht man von einer groben Fehlbehandlung.
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Verjährungsfragen in der Arzthaftung
Oftmals stellt sich der Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, erst Wochen, Monate oder sogar Jahre nach der Behandlung heraus. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Behandlungsfehler beträgt gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Fehler begangen wurde und der Patient entweder Kenntnis davon erlangt hat oder hätte erlangen können. Die Beweislast liegt hierbei beim Patienten, was bedeutet, dass er die Beweise für den Ärztefehler vorlegen muss. Es muss nachgewiesen werden, dass der Fehler auf einem Verstoß gegen den Facharztstandard beruht, was oft erst durch Einsicht in die Krankenunterlagen und durch ein medizinisches Gutachten möglich ist.
Wenn der Patient jedoch keine Kenntnis von dem Fehler hat, kann er auch noch bis zu 30 Jahre nach der Behandlung Schadenersatzansprüche geltend machen.
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Vorgehen bei Behandlungsfehlern und Ärztepfusch
Ein Anwalt für Medizinrecht wird in der Regel zunächst ein medizinisches Gutachten einholen, um festzustellen, ob tatsächlich ein Ärztefehler oder Diagnosefehler vorliegt. Solche Gutachten können beispielsweise bei der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes, dem medizinischen Dienst oder den Haftpflichtversicherungen des Arztes angefordert werden. Dieser Prozess kann bis zu 15 Monate in Anspruch nehmen. Rechtlich haben Patienten außerdem jederzeit das Recht, Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen zu erhalten. Allerdings läuft die Verjährungsfrist während dieser Zeit weiter. Ein Anwalt sorgt dafür, dass diese Frist während der Erstellung des Gutachtens entweder gestoppt oder zumindest verlangsamt wird.
Oftmals wird angestrebt, den Fall außergerichtlich in einem Schlichtungsverfahren zu lösen, wobei die Zustimmung des betroffenen Arztes erforderlich ist. Das zuvor angeforderte Gutachten kann auch in diesem Verfahren verwendet werden. Allerdings ist das Ergebnis eines solchen Verfahrens nicht verbindlich. Sollte die Haftpflichtversicherung des Arztes keine zufriedenstellende Lösung bieten, kann der Arzt direkt auf falsche Behandlung verklagt werden.
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