Geschäftsführer-Strafbarkeit: Steuerstrafrecht, Geldwäsche & weitere Risiken

Geschäftsführer tragen in Deutschland eine besondere Verantwortung. Neben der Leitung und Organisation eines Unternehmens sind sie auch verpflichtet, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Verstöße – ob bewusst oder fahrlässig – können gravierende strafrechtliche Folgen haben. Besonders im Fokus stehen dabei Steuerstraftaten, Geldwäsche und weitere wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Delikte.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Risiken bestehen, wo die größten Gefahrenquellen liegen und wie sich Geschäftsführer wirksam absichern können.

Strafbarkeit von Geschäftsführer – ein Überblick

Die Geschäftsführer-Strafbarkeit umfasst alle Fälle, in denen leitende Personen wegen Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit ihrer Organstellung strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Grundlage ist dabei oft § 14 StGB (Handeln für ein Unternehmen).

Typische Tatbestände:

  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG)
  • Steuerhinterziehung nach § 370 AO
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB
  • Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO
  • Betrug und Untreue nach §§ 263, 266 StGB

Steuerstrafrecht – das größte Risiko

Kaum ein Bereich birgt für Geschäftsführer so viel Sprengstoff wie das Steuerrecht. Fehlerhafte Buchführung, verspätete Abgaben oder bewusst falsche Angaben können schnell den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen.

Beispiele:

  • Nichtabführen der Umsatzsteuer trotz vereinnahmter Beträge
  • Schwarzlohnzahlungen ohne Sozialabgaben
  • Manipulierte Rechnungen zur Reduzierung der Steuerlast

Die Folgen reichen von hohen Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu persönlichen Haftungsansprüchen.

Geldwäscheprävention – Pflichten und Strafen

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet zahlreiche Unternehmen, insbesondere aus dem Finanz- und Immobilienbereich, zu strengen Sorgfaltspflichten. Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, diese umzusetzen.

Typische Pflichtverstöße:

  • Keine ausreichende Identifizierung von Geschäftspartner:innen
  • Unterlassene Verdachtsmeldungen
  • Mangelnde Dokumentation von Transaktionen

Ein Verstoß kann nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach § 261 StGB (Geldwäsche) haben.

Weitere strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer

Neben Steuer- und Geldwäschedelikten gibt es eine Vielzahl weiterer Gefahrenquellen:

  • Insolvenzverschleppung: verspätete Insolvenzanmeldung kann Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
  • Betrug & Untreue: riskante Geschäfte zulasten der Gesellschaft oder Dritter.
  • Arbeitnehmerpflichten: Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist ein Straftatbestand.
  • Umwelt- und Produktsicherheit: Verstöße gegen Schutzvorschriften können ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Prävention & Absicherung für Geschäftsführer

Um strafrechtliche Risiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer klare Strukturen und Compliance-Maßnahmen etablieren:

  • Sorgfältige Buchhaltung und Steuerberatung
  • Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS)
  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende
  • Frühzeitige rechtliche Beratung bei Unklarheiten
  • D&O-Versicherung zur finanziellen Absicherung

Fazit

Die Geschäftsführer-Strafbarkeit ist ein hochrelevantes Thema. Besonders bei Steuer- und Geldwäschedelikten drohen erhebliche Konsequenzen. Wer hier seine Pflichten nicht kennt oder ignoriert, riskiert nicht nur persönliche Haftung, sondern auch strafrechtliche Sanktionen.

Tipp: Frühzeitige Beratung durch eine erfahrene Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Anwalt schützt vor folgenschweren Fehlern und schafft Sicherheit im Geschäftsalltag.