Wurden Sie Opfer eines Geburtsschadens?

Wurde die Geburt Ihres Kindes durch einen Geburtsschaden überschattet? Neben der Angst um Mutter und Kind haben Sie nun auch finanzielle Sorgen? In Deutschland sind Geburtsschäden trotz des hohen medizinischen Standards keine Seltenheit mehr. Nicht selten kommt es bei Frischgeborenen aufgrund von Geburtsfehlern zu körperlichen und geistigen Behinderungen, die von der ganzen Familie nicht nur emotional getragen werden müssen. Neben der hohen psychischen Belastung kommen nun auch hohe Kosten auf Sie zu.

Doch diese müssen Sie nicht alleine schultern. Mit einem rechtlichen Beistand im Bereich Arzthaftung und Geburtsschadensrecht können Sie Ansprüche geltend machen. Wir helfen Ihnen bei der Erstattung von Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Pflegekosten und Verdienstausfall. Es können Ihnen Entschädigungssummen in Millionenhöhe zustehen. Wir als Rechtsanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten Sie, wenn ein Geburtsschaden zum Verhängnis wird.

Wann Sie Anspruch auf Schadensersatz haben

Wenn Ihr Kind von einem Geburtsschaden betroffen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Beachten Sie dabei die folgenden häufigsten Fehlerquellen, die zu Geburtsfehlern führen können:

  • Schulterdystokie und Sauerstoffunterversorgung
  • Schwere Schädigung des Gehirns und der Organe
  • Später Kaiserschnitt
  • Nicht erkennbare Risikoschwangerschaft durch die Gynäkologie
  • Körperliche Schäden an Mutter oder Kind durch Geburtszange oder Saugglocke

Verjährung

Die Verjährungsfrist für fehlerhafte ärztliche Behandlungen beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Geburt stattfand oder der Geschädigte von dem Schaden und dessen Verursacher Kenntnis erlangte.

Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen

Kein Geld kann den Schaden rückgängig machen, aber eine finanzielle Entschädigung kann die Belastung im Alltag mit einer Behinderung mindern.

Als Opfer eines Geburtsschadens haben Sie gemäß dem Schadensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf folgende Entschädigungsleistungen:

  • Schmerzensgeld
    Das Schmerzensgeld richtet sich nach der Schwere der Verletzung. Sollte Ihr Kind schwerstbehindert und auf Dauer pflegebedürftig sein, können Ihnen hohe Entschädigungsbeträge zustehen.
  • Schadensersatz
    Der Schadensersatz deckt die bereits entstandenen und noch zukünftig anfallenden Kosten, die durch die Behinderung des Kindes verursacht werden.

Klage einreichen

Sie können Ihren Anspruch auf Entschädigung entweder außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen. Zu Beginn empfiehlt es sich, außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes zu führen, um hohe Gerichtskosten zu vermeiden.

Sollte keine Einigung erzielt werden, kann Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden, das sich am Wohnort des Beklagten befindet.

Lassen Sie Ihre Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medizinrecht frühzeitig prüfen. Wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist, können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir stehen Ihnen in dieser herausfordernden Situation zur Seite!

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Medizinrecht wissen wir, wie belastend diese Ausnahmesituation für Sie ist. Deshalb bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei allen Fragen rund um Geburtsschäden und Arzthaftung. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch! Wir nehmen uns Zeit, um Ihren Fall gründlich anzuhören und alle Ihre Fragen zu klären. Anschließend analysieren wir Ihre Situation umfassend, ziehen medizinische Experten hinzu und entwickeln einen konkreten Plan für das weitere Vorgehen. Dabei sind wir transparent in Bezug auf Erfolgschancen und Kosten – wir werden Ihnen nichts verschweigen.

Um uns bei der Arbeit zu unterstützen, bitten wir Sie, Beweise zu sammeln. Dies kann in Form von Protokollen oder Beweisfotos erfolgen. Auch die Behandlungsdokumente des Patienten sind wichtig, damit wir diese gründlich auswerten können. Auch wenn eine direkte Auseinandersetzung kurz nach dem Schadensereignis oft schwierig ist, ist sie für die Begründung eines Anspruchs notwendig.

Nach der Überprüfung auf mögliche Behandlungsfehler werden wir Ihre Ansprüche beim Arzt oder der Klinik geltend machen. Zunächst versuchen wir, durch eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, werden wir ein Klageverfahren einleiten. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen und mögliche Berufungsverfahren, um sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende rechtliche Beratung! In dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen zur Seite und geben Ihnen einen klaren Überblick über Arzthaftung und das Geburtsschadensrecht. So können Sie das Beste für Mutter und Kind erreichen! Lassen Sie sich jetzt beraten!

Ada Guliyeva, LL.M.
Partnerin | Rechtsanwältin
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