

Arzthaftung – Ihr Recht nach einem Behandlungsfehler
Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen für Ihre Gesundheit haben. Wenn Sie durch einen Fehler in der medizinischen Behandlung geschädigt wurden, stehen wir Ihnen als kompetente Partner im Bereich Arzthaftung zur Seite. Als Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir ausschließlich die Interessen von Patienten und kämpfen für Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Arzthaftung bezieht sich auf die rechtlichen Konsequenzen, wenn Ärzte oder andere medizinische Fachkräfte durch Fehler in der Behandlung die Gesundheit eines Patienten schädigen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in den §§ 630a ff. Ein ärztlicher Fehler, der zu gesundheitlichen Schäden führt, kann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zur Folge haben.
Als spezialisierte Anwälte im Bereich Arzthaftung setzen wir uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein. Nach einem Behandlungsfehler helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen durchzusetzen. Dabei haben wir ausschließlich die Interessen der geschädigten Patienten im Blick und setzen uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung und Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Was genau ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt seine Pflicht verletzt, die Behandlung gemäß den allgemein anerkannten medizinischen Standards durchzuführen. Dies kann in verschiedenen Formen auftreten, zum Beispiel:
Organisationsfehler: In Krankenhäusern oder Praxen können fehlerhafte organisatorische Abläufe, wie etwa falsche Patientenidentifikation oder Verzögerungen bei der Behandlung, zu einem Behandlungsfehler führen.
Fehler bei der Diagnose: Der Arzt übersieht wichtige Symptome oder stellt eine falsche Diagnose, was zu einer falschen oder verspäteten Behandlung führt.
Therapiefehler: Der Arzt wendet die falsche Therapie an oder handelt nicht im besten Interesse des Patienten, etwa durch die falsche Medikamentengabe oder eine fehlerhafte Operation.
Aufklärungsfehler: Der Arzt versäumt es, den Patienten umfassend über die Risiken einer Behandlung oder eines Eingriffs aufzuklären. Ohne eine ordnungsgemäße Aufklärung kann der Patient nicht vollständig informiert seine Einwilligung geben, was zu einer sogenannten „fehlerhaften Einwilligung“ führen kann.
Die rechtlichen Grundlagen der Arzthaftung
Die Arzthaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 630a ff., die die Rechte und Pflichten im Rahmen eines Behandlungsvertrages regeln. Demnach ist der Arzt verpflichtet, die Behandlung mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkenntnis durchzuführen. Der Patient hat das Recht, bei einem Behandlungsfehler Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen.
Ein entscheidender Punkt in der Arzthaftung ist die Nachweispflicht. Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss der Patient nachweisen, dass:
- Ein Behandlungsfehler vorlag.
- Ein gesundheitlicher Schaden durch diesen Fehler verursacht wurde.
- Eine Kausalität zwischen Fehler und Schaden besteht.
In einigen Fällen, wie etwa bei groben Behandlungsfehlern, wird die Beweislast umgekehrt, was bedeutet, dass der Arzt oder das Krankenhaus beweisen muss, dass der Fehler nicht zu dem Schaden geführt hat.
Mögliche Ansprüche nach einem Behandlungsfehler
Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, können Patienten verschiedene Ansprüche geltend machen:
Haushaltsführungsschaden: Wenn ein Behandlungsfehler zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, die es dem Patienten unmöglich macht, den Haushalt zu führen oder alltägliche Aufgaben zu erledigen, können auch die damit verbundenen Kosten als Schaden geltend gemacht werden.
Schadensersatz: Der Patient hat Anspruch auf Ersatz der materiellen Schäden, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind. Dies umfasst beispielsweise zusätzliche Behandlungskosten, Pflegekosten, Verdienstausfall, Kosten für Hilfsmittel oder Fahrtkosten.
Schmerzensgeld: Schmerzensgeld wird für den erlittenen körperlichen Schmerz sowie für die seelische Belastung gezahlt, die durch den Behandlungsfehler verursacht wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere des Schadens und der Beeinträchtigung der Lebensqualität des Patienten.
Unterschied zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern
Es wird zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern unterschieden:
Grober Behandlungsfehler: Ein Fehler, der so gravierend ist, dass der Arzt es nicht plausibel machen kann, dass derselbe Schaden auch bei richtiger Behandlung eingetreten wäre. In solchen Fällen wird die Beweislast umgekehrt, das bedeutet, dass der Arzt beweisen muss, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.
Einfacher Behandlungsfehler: Ein Fehler, der den allgemein anerkannten medizinischen Standard verletzt, aber keine schwerwiegenden Folgen hat. In diesen Fällen muss der Patient nachweisen, dass der Fehler direkt zu dem Schaden geführt hat (Kausalität).